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Die Trauung in unserer Gemeinde

Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe, um es mit Martin Luthers Worten auszudrücken, „ein weltlich Ding“, jedoch die Form des Zusammenlebens, wie Gott sie nach biblischem Verständnis zwischen Mann und Frau gewollt hat. So ist eine Eheschließung nach evangelischer Auffassung kein Sakrament, also keine heilige Handlung, sondern ein Gottesdienst, in dem der Segen Gottes für das Brautpaar erbeten wird.

Eine kirchliche Trauung ist immer nur nach der standesamtlichen möglich und sie sollte grundsätzlich der Kirche stattfinden.

Gehören die Ehepartner unterschiedlichen christlichen Kirchen an (etwa katholisch und evangelisch), so stehen sie vor der Entscheidung, ob sie die Trauung ökumenisch feiern möchten. Eine gleichberechtigte, ökumenische Trauung zwischen evangelischen und katholischen Christen gibt es kirchenrechtlich eigentlich nicht. Es handelt sich dabei entweder um eine evangelische Trauung (in der evangelischen Kirche) unter Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder um eine katholische Trauung (in der katholischen Kirche) unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers, bzw. einer Pfarrerin. Der korrekte kirchliche Begriff dafür ist gemeinsame Feier der kirchliche Trauung. Meist wird dennoch der Begriff „ökumenisch“ benutzt, weil er bekannt ist und den berechtigten Wunsch danach ausdrückt, dass bei dieser gemeinsamen Feier die kirchenrechtlichen Grenzen keine Rolle spielen sollen. Die Form der Trauung ermöglicht zudem, Texte und Riten der beiden Konfessionen zu verbinden.

Sollte ein Ehepaar, obwohl es unterschiedlichen Konfessionen angehört, sich für einen rein evangelischen Gottesdienst entscheiden, so empfiehlt es sich, vorher im katholischen Pfarramt der Wohnsitzgemeinde einen „Dispens von der Formpflicht" zu beantragen - das ist die Befreiung davon, dass ein katholischer Geistlicher beteiligt wird. Die Trauung wird dann nach katholischem Kirchenrecht anerkannt.

Wenn beide Ehepartner nicht in de Kirche sind, ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Ist ein Ehepartner in der Kirche, der andere aber nicht, ist kirchlicherseits der Heiratswunsch des Kirchenmitgliedes entscheidend und eine Trauung möglich. Es sei denn, der nicht kirchliche Partner erhebt Einsprüche oder verweigert sein Mittun.

Wir denken, vielleicht fällt dem/der Partner/in nach einer hoffentlich guten Erfahrung mit Kirche bei einem solchen Anlass der Weg (zurück) in die Kirche leichter. Das würde uns sehr freuen.

Übrigens: Eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung im Rahmen eines Segensgottesdienstes, der sich dann auf die neu geschlossene Ehe bezieht, möglich.

In unserer Landeskirche ist es auch möglich, als homosexueller Paar kirchlich getraut zu werden.

Wenn der Wunsch eines Paares besteht, woanders als in der Kirche der Wohnortgemeinde getraut zu werden, ist hierfür eine sogenannte „Dimissioriale“ notwendig, die das Wohnortpfarramt ausstellt.

 

Für uns gilt, die Hochzeitsfeier soll schon in der Kirche beginnen und nicht erst danach. Und ein Zuspruch bei einer der wichtigsten Lebensentscheidungen ist auch umso glaubwürdiger, wenn er kraftvoll und fröhlich begangen wird. Wir freuen uns bei Trauungen immer darüber, wenn auch andere Personen bei der musikalischen oder gottesdienstlichen Ausgestaltung mitwirken. Ob eine Lesung, ein Gebet, ein Segenswunsch, ein Sologesang, ein Chor, eine Band, immer kann sich in einer solchen Ausgestaltung des Traugottesdienstes die persönliche Note der Beziehung, der Lebensauffassung und der Art zu feiern zeigen. An dieser Stelle lassen sich die Trauzeugen auch gut in das Gottesdienstgeschehen integrieren, die ansonsten bei einer evangelischen Trauung keine weitere Funktion haben.

Es empfiehlt sich bei einer geplanten Trauung, rechtzeitig einen Termin auszusuchen und mit dem Gemeindebüro oder dem/der Pfarrer/in abzusprechen. Mehrere Monate im Voraus zu planen, ist dabei ratsam. Dies erleichtert unsere Planungen und die des Brautpaares.

Nach der Anmeldung senden wir dem Brautpaar einen Brief zu, der wichtige Informationen zur kirchlichen Trauung enthält. Alle weiteren Fragen, ein gegenseitiges Kennenlernen, ein Abklären von Wünschen und Erwartungen und die genaue Besprechung des Ablaufes der Trauung geschehen am besten im Traugespräch zwischen Pfarrer/in und Ehepaar.

 

Wir freuen uns auf Sie!

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