Kircheneintritt
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau gibt es, weil ihre Mitglieder „Ja“ zur Kirche sagen. Denn: Glaube braucht Gemeinschaft. Viele Christen engagieren sich für andere und gestalten das kirchliche Leben ehrenamtlich aktiv mit.
Um die Angebote aufrecht zu erhalten, braucht es aber auch die Unterstützung der Kirchenmitglieder. Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche beginnt mit der Taufe.
So werden sie Mitglied, wenn sie bereits getauft sind:
- Nehmen sie Kontakt auf zu der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit den Pfarrer / der Pfarrerin.
- Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer / Pfarrerin Ihrer Gemeinde, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
- Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer darüber
Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung
Wo werden sie eigentlich Mitglied?
- Wenn Sie evangelisch sind, sind Sie Mitglied der Kirchengemeinde Ihres Hauptwohnsitzes, der Landeskirche (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
- Bei einem Umzug wechseln Sie in die Kirchengemeinde Ihres neuen Hauptwohnsitzes. Möglicherweise gehören Sie dann auch zu einer anderen Landeskirche.
Was bedeutet die Kirchenmitgliedschaft – für mich?
- Vielleicht spüren auch Sie, dass der Glaube Antworten auf Lebensfragen gibt – bei freudigen Ereignissen, in nachdenklichen Momenten oder bei persönlichen Krisen. In der Gemeinschaft der Kirche finden Sie Begleitung und Bestärkung – ein Leben lang.
- Kirche ist lebendig und lebt aus dem Evangelium. Mitwirken und sich engagieren: Das können Sie in den Kirchengemeinden oder auch in den vielen anderen Arbeitsfeldern unserer Kirche.
- Wenn Sie Hilfe brauchen, stehen Ihnen selbstverständlich die Dienste der Diakonie oder der kirchlichen Seelsorge offen. Diese Angebote richten sich an alle Menschen. Doch als Mitglied wissen Sie: Sie nutzen, was Sie unterstützen.
Was bedeutet Kirchenmitgliedschaft – für die Kirche?
- Die evangelische Kirche ist einem Auftrag verpflichtet: Sie will, dass der christliche Glaube und seine Werte unter uns lebendig bleiben. Mit Ihrer Kirchenmitgliedschaft unterstützen Sie diesen Auftrag.
- Kirche als „Gemeinschaft der Gläubigen“ kann mehr für die Gesellschaft tun, als es der oder die Einzelne vermag. Daher ist Ihr Engagement immer auch ein Beitrag für die Gemeinschaft. Dabei hilft Ihr persönliches Mitwirken genauso wie der Beitrag, den Sie als Kirchensteuer oder Spende einbringen.
Zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein:
- Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes Leben.
- In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
- Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
- In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
- Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
- In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
- Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
- In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernstgenommen und angenommen.
- In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
- Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
- Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
- Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.
Welche Rechte habe ich als Kirchenmitglied?
- Die Kirche begleitet Sie an den wichtigen Stationen Ihres Lebens – von der Taufe, über die Konfirmation und kirchlichen Trauung bis zur kirchlichen Bestattung.
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Mit dem 14. Lebensjahr ist man religionsmündig. Dann kann man selbst entscheiden, ob man – falls noch nicht geschehen – getauft und Mitglied einer Kirche werden möchte.
- Mit der Konfirmation können Sie Patin oder Pate werden. Durch Ihr Patenamt versprechen Sie, gemeinsam mit den Eltern für das Kind da zu sein, es zu unterstützen und an christlichen Werten zu orientieren.
- Als Kirchenmitglied sind Sie berechtigt, den Kirchenvorstand n ihrer Gemeinde zu wählen.
- Sie können sich aber als Mitglied auch wählen lassen: Sie können für den Kirchenvorstand kandidieren, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Konfirmierte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können „Jugendmitglieder im Kirchenvorstand“ werden. Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich.
- Sie können Berufe ausüben, die eng mit dem kirchlichen Auftrag verbunden sind und daher die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen.
Welche Pflichten habe ich als Kirchenmitglied?
- Als Kirchenmitglied verpflichten Sie sich, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Arbeit Ihrer Kirche finanziell mitzutragen.
- Dies geschieht durch die gesetzlich geordnete Kirchensteuer. Die Kirchensteuer bemisst sich an der Höhe der Lohn oder Einkommensteuer. Dies bedeutet auch: Menschen, die keine oder wenig Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, entrichten keine oder wenig Kirchensteuer. Kirchenmitglieder treten also solidarisch füreinander ein. Alle Kirchenmitglieder haben die gleichen Rechte – unabhängig von ihrem finanziellen Beitrag.
- Sie verpflichten sich, bei einem Umzug das Einwohnermeldeamt im Rahmen der Ummeldung zu informieren, dass Sie evangelisch sind. Ihre Heimatgemeinde wird dann über Ihren Ortswechsel informiert.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Kirchenmigliedschaft.